FFP1, FFP2 UND FFP3: SCHUTZSTUFEN VON STAUBMASKEN
FFP1 | FFP2 | FFP3 | FFP2 mit Klimaventil |
Feinstaub, Rauch und Aerosole | Gesundheitsschädliche und | Gesundheitsschädliche und | Wie alle anderen FFP Masken, |
auf Wasser-& Ölbasis | krebserregende Stäube auf | krebserregende Stäube auf | nur mit dem Unterschied, dass |
Wasser- & Ölbasis | Wasser- & Ölbasis | es nur den Träger schützt, aber | |
nicht sein Umfeld | |||
Grenzwert AGW: 4-fach | Grenzwert AGW: 10-fach | Grenzwert AGW: 30-fach | |
Schutz vor: | Schutz vor: | Schutz vor: | |
Ungiftige Stäube (z.B. Zellstoff, | Giftige Stäube (z.B. Kalziumoxid, | Giftigen und gesundheitsschäd- | |
Zement, Gips, Kalkstein, Pollen, | Betonstaub, Granit, Silikon, | lichen Stäuben, Rauch und | |
Zucker etc.) | Natrium, Zinkoxidrauch etc.) | Aerosolen | |
Schützt den Träger | Schützt den Träger | Schützt den Träger | Schützt den Träger |
Ja | Ja | Ja | Ja |
Schützt das Umfeld | Schützt das Umfeld | Schützt das Umfeld | Schützt das Umfeld |
Ja | Ja | Ja | Nein |
FFP Masken müssen im europäischen Markt die Norm DIN EN149:2009-08 haben und CE (4 stellig) zertifiziert sein. | |||
Medizinische Masken müssen die Norm DIN 14683:2019-10 haben und CE (4 stellig) zertifiziert sein. | |||
Wichtig: Masken mit chinesischen Standards KN95 / GB2626-2006 oder GB2626-2019 dürfen im europäischen Raum | |||
nur zum 'Verkauf angeboten werden , wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind: | |||
1.) sie entspricht § 9 Absatz 1 der MedBVSV | |||
2.) oder das Bewertungsverfahren für die PSA nach § 9 Absatz 2 MedBVSV durch eine geeignete Stelle | |||
aufgrund eines von der ZLS veröffentlichten Prüfgrundsatzes verlief positiv | |||
3.) die Verkehrsfähigkeit der persönlichen Schutzausrüstungen in der Bundesrepublik Deutschland nach Satz 1 | |||
kontrolliert die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach § 24 Absatz 1 ProdSG. |
GRUNDLAGEN ZU FFP1, FFP2 UND FFP3 STAUBMASKEN
FFP-Masken, auch Staubmasken genannt, bieten Schutz gegen Partikel in der Luft. Das können zum Beispiel Stäube oder Aerosole sein. FFP-Masken gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen, zum Beispiel platzsparend gefaltet oder mit weichen Nasenpolstern. FFP Atemschutzmasken bieten jedoch keinen Schutz gegen Gase und Dämpfe, dafür kommen Halbmasken oder Vollmasken mit entsprechenden Filtern zum Einsatz.
DICHTSITZ VON FFP-MASKEN
Je besser sich eine FFP1, FFP2 oder FFP3 Staubmaske an die Gesichtsform anpassen lässt, desto zuverlässiger und komfortabler sitzt sie.
KOMFORT EINER STAUBMASKE
Damit FFP1, FFP2 und FFP3 Staubmasken auch regelmäßig und gerne getragen werden, sollten sie möglichst komfortabel sein. Jede Feinstaubmaske von uns bietet daher bereits standardmäßig viele Komfort-Merkmale wie einen niedrigen Atemwiderstand oder weiches Vlies auf der Maskeninnenseite. Weitere modellabhängige Merkmale wie Nasenpolster oder Volldichtlippen bieten zusätzlichen Komfort.
FFP1, FFP2 UND FFP3: SCHUTZSTUFEN VON STAUBMASKEN
Staubmasken gibt es in den drei Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Je höher die Schutzstufe ist, desto besser filtert die FFP-Maske. Daher dürfen partikelfiltrierende Atemschutzmasken mit höheren Schutzstufen gegen höhere Konzentrationen von Schadstoffen sowie gegen gesundheitsschädlichere Schadstoffe eingesetzt werden. So dürfen beispielsweise FFP3 Staubmasken entsprechend der DGUV Regel 112-190 auch zum Schutz vor radioaktiven und luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen wie Viren und Bakterien eingesetzt werden.
Weitere Informationen zu unseren FFP2 Masken finden Sie hier.
AUSWAHL EINER FFP1, FFP2 ODER FFP3 STAUBMASKE
Für die Auswahl der richtigen Staubmaske sollten die Art des Schadstoffs und dessen Konzentration bekannt sein. Der für jeden Schadstoff gesetzlich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gibt an, bis zu welcher Konzentration keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind. Wird dieser Grenzwert überschritten, dann muss passender Atemschutz eingesetzt werden. Je höher die Konzentration des Schadstoffes, desto höher muss auch die FFP-Schutzstufe der sein.
Unabhängig von der Konzentration von Schadstoffen gibt es zusätzliche Vorgaben, basierend auf deren Gefahrenpotential. So erfordern gesundheitsschädliche Partikel immer mindestens die Schutzstufe FFP2 und krebserregende Partikel sogar die Schutzstufe FFP3.